Erstgespräch

Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, haben Sie in unserem Erstgespräch die Gelegenheit,

  • Ihre Probleme und Beschwerden ausführlich darzustellen
  • zu klären, ob Ihre Probleme und Beschwerden eine Psychotherapie nahelegen oder ob andere Hilfs- oder Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen
  • Ihre Fragen in Bezug auf eine mögliche Psychotherapie zu klären
  • herauszufinden, ob die Wellenlänge zwischen uns stimmt und Sie sich weitere Gespräche mit mir vorstellen können.

Nach dem Erstgespräch

  • finden bis zu vier weitere, sogenannte „probatorische“ Sitzungen statt.
  • Die probatorischen Sitzungen dienen dazu, ein vertieftes Verständnis ihrer Probleme und Beschwerden zu entwickeln, die Diagnose zu klären und gemeinsam mögliche Ziele der anschließenden Psychotherapie festzulegen.
  • Nach den probatorischen Sitzungen stelle ich in Ihrem Auftrag einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe. Nach der Bewilligung des Antrags beginnt die Therapie. Bei Selbstzahlern entfällt dieser Schritt.
  • Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.

Privatpatienten

Als approbierte Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag biete ich Psychotherapie für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte an. Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Behandlungskosten bis zum 2,3-fachen Satz. Bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie sich im Vorfeld dazu informieren, wie viele Therapiesitzungen und welche Kosten übernommen werden können.

Die Kosten für Psychotherapie werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Honorarinformationen_Praxis C. Herzig

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie auch selbst tragen. Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass die Therapie ihre „Privatsache“ bleibt, was z. B. für eine spätere Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorteilhaft sein kann.

Die Kosten für Psychotherapie werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Honorarinformationen_Praxis C. Herzig

Hinweis: Überbrückungstherapie, psychologische Beratung und Coaching sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen.

Gesetzlich Versicherte

Zurzeit biete ich keine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte an. Danke für Ihr Verständnis.